@book{874-2603, school = {BFS}, month = {Mar}, abstract = {Ambulant vor Stationär Aktualisierung des Monitorings zur Einführung der Regelung der Kostenübernahme für ausgewählte stationäre Eingriffe (gemäss Artikel 3c und Anhang 1a KLV) Seit 2019 werden bestimmte Eingriffe nur dann von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet, wenn sie ambulant durchgeführt werden, sofern nicht besondere Umstände eine stationäre Durchführung erfordern (KVG, Art. 3c und Anhang 1a). Der vorliegende Bericht zeigt die Auswirkungen dieser Regelung für den Zeitraum 2015 bis 2024 auf. Fast ein Drittel der betroffenen stationären Eingriffe aus dem Jahr 2018 wurde in den ambulanten Bereich verlagert. Der Rest der stationären Behandlungen umfasst nun komplexere Fälle. Die Verlagerung trägt dazu bei, den Anstieg der Gesamtkosten zu dämpfen, da ein ambulanter Eingriff im Durchschnitt zwei- bis achtmal weniger kostet als ein stationärer Eingriff. Der Anstieg der ambulanten Kosten ist hauptsächlich auf die erhöhte Anzahl der Eingriffe zurückzuführen. Die Verlagerung macht dabei nur einen kleinen Teil davon aus. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie im Bericht sowie im Indikatorensystem AvS.}, language = {DE/FR}, title = {L'ambulatoire avant le stationnaire}, institution = {Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (OBSAN)}, publisher = {Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (OBSAN)}, copyright = {Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (OBSAN)}, address = {Neuchâtel}, author = {Sacha Roth, Sonia Pellegrini, Obsan}, ISBN = {978-2-940670-65-9}, DOI = {10.71668/hvf4-2t91}, pages = {50}, year = {2026}, number = {36453071} }